Die touristische Vermietung in Spanien hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Neue gesetzliche Vorgaben, regionale Sonderregelungen und verschärfte Kontrollen sorgen dafür, dass Vermieter heute deutlich mehr beachten müssen als noch vor einigen Jahren. Wer seine Immobilie rechtssicher an Feriengäste vermieten möchte, sollte sich daher umfassend über die aktuellen Bestimmungen informieren.
Mit diesem Beitrag möchten wir einen klaren und verständlichen Überblick über alle relevanten gesetzlichen Anforderungen geben. Wir fassen die wichtigsten Informationen zusammen und erklären, worauf Vermieter aktuell besonders achten sollten. Denn nur wer gut informiert ist, kann Bußgelder vermeiden und seine Ferienimmobilie langfristig erfolgreich und rechtssicher vermieten.
Lizenz- und Registrierungspflicht
Für die touristische Vermietung in Spanien ist zunächst eine regionale touristische Vermietungslizenz erforderlich. Die Immobilie muss im jeweiligen Tourismusregister der autonomen Region eingetragen werden.
Meldepflicht bei touristischer Vermietung
Neben den steuerlichen Verpflichtungen bestehen jedoch weitere gesetzliche Meldepflichten. Im Folgenden erläutern wir die maßgeblichen gesetzlichen Grundlagen sowie die jeweiligen Fristen und Zuständigkeiten im Detail.
Diese Vorgaben sollten sehr ernst genommen werden. Die Behörden in Spanien haben die Kontrollen in den vergangenen Jahren deutlich verschärft, und Verstöße können zu erheblichen Bußgeldern führen. Eine sorgfältige und fristgerechte Einhaltung aller Meldepflichten ist daher unerlässlich.
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Ferienhaus in Villa de MazoCasa Felipe LugoMax. 3 Gäste • 75 m2 • 1 Schlafzimmerab 90 €pro Nacht
Meldegesetz für die Beherbergung von Personen: Real Decreto 933/2021
Mit der Einführung des Real Decreto 933/2021 – sind seit dem 02.12.2024 nicht nur Immobilienbesitzer, sondern auch Anbieter von Ferienunterkünften verpflichtet, umfassende Informationen über ihre Gäste, die von Ihnen genutzten Domizile, die Aufenthaltsdauer und die finanziellen Transaktionen zu sammeln und dem Ministerio del Interior (Innenministerium) bereitzustellen.
Für diesen Zweck hat das Ministerio del Interior eine Online-Plattform namens SES Hospedajes (deutsch: Beherbergung) eingeführt.
Vor der Nutzung müssen sich Vermieter hier anmelden sowie persönliche Daten und Informationen zu den von ihnen angebotenen Unterkünften hinterlegen.
Bei jeder Buchung ist es erforderlich Angaben der Gäste an die Online-Plattform des Ministerio del Interior zu übermitteln.

Real Decreto 933/2021
Das Gesetz legt in seinem Artikel 25.1 fest, dass jede natürliche oder juristische Person die Aktivitäten ausübt, welche für die öffentliche Sicherheit relevant sind wie z.B. die Beherbergung von Personen (in privaten Ferienunterkünften, Hotels, Campingplätzen etc). zur Dokumentenregistrierung und Informationspflicht gemäß den geltenden Bestimmungen gegenüber dem Ministerio del Interior (Innenministerium) verpflichtet ist.
Zudem muss der Eigentümer der Unterkunft diese Daten auch den Behörden separat melden. Diese Verpflichtung gilt für alle Gastgeber von Immobilien in Spanien und somit auch für die Kanarischen Inseln und die Balearen.
Wo muss ich meine Unterkunft registrieren, um die personenbezogenen Daten und Aufenthalte meiner Gäste zu melden?
Die Übertragung der Daten erfolgt auf der Website des spanischen Ministerio del Interior (Innenministerium).
Um sich zu registrieren benötigt man ein certificado digital, den sogenannten cl@ve. Unter dem folgenden Link kannst Du nachlesen, wie Du den cl@ve beantragst.
Solltest Du Dein Ferienimmobilie bisher noch nicht registriert haben oder aber Ihnen fehlen die Zugangsvoraussetzungen, wie z.B. das digitale Zertifikat, empfehlen wir Ihnen Ihren Steuerberater zu kontaktieren.

Welche Daten müssen wann gemeldet werden?
Wenn die Buchung/Reservierung direkt bei dem Eigentümer der Ferienimmobilie erfolgt, muss dieser zwei Meldungen an das Ministerio del Interior (Innenministerium) vornehmen.
Datenübermittlung bei Buchung
Sollte die Buchung/Reservierung nicht über einen externen Anbieter/Vermittler, sondern direkt bei dem Eigentümer der Ferienimmobilie getätigt werden, muss dieser innerhalb von 24 Stunden nach der Buchung/Reservierung dem Ministerio del Interior (Innenministerium) die folgenden Daten melden:
Betriebsdaten
Adresse Name der Gemeinde
Land
Code der Unterkunft (Codigo establecimiento)
Vertrag
Referenz (Reservierungs-ID)
Vertragsdatum (Formalisierung der Reservierung)
Ankunftsdatum und Abreisedatum
Anzahl der Personen
Zahlungen
Zahlungsart (Bargeld, Karte, Überweisung, Mobiltelefon, Sonstiges)
Reiseteilnehmer (Alle Personen)
Rolle (Eigentümer oder Reisender)
Name
Nachname 1
Nachname 2 (nur bei spanischen Namen)
Telefon
Email
Datenübermittlung bei Anreise
Der Inhaber der Ferienimmobilie muss seinen Gästen bei Anreise ein von ihm selbst erstelltes Formular mit den geforderten Daten des Ministerio del Interior (Innenministerium) vorlegen, welches von seinen Gästen ausgefüllt und unterschrieben werden muss. Die auf dem Formular erfassten Daten muss der Inhaber der Ferienimmobilie innerhalb von 24 Stunden an das Ministerio del Interior (Innenministerium) übermitteln:
Betriebsdaten Code der Unterkunft (Codigo establecimiento)
Vertrag
Referenz (Reservierungs-ID)
Vertragsdatum (Formalisierung der Reservierung)
Ankunftsdatum und Abreisedatum
Anzahl der Personen
Anzahl der Zimmer
Internet
Zahlungen
Zahlungsart (Bargeld, Karte, Überweisung, Mobiltelefon, Sonstiges)
Zahltag
Teilzahlung
Kontoinhaber
Ablaufdatum der Karte
Reiseteilnehmer (Alle Personen)
Name
Nachname 1
Nachname 2 (nur bei spanischen Namen)
Art des Dokuments
Dokumentennummer
Número de sporte (nur bei spanischer DNI)
Geburtsdatum
Staatsangehörigkeit
Geschlecht
Adresse
Ort
Postleitzahl
Land
Telefon
Telefon 2
Email
Verhältnis zwischen den Reisenden (falls einer von ihnen minderjährig ist)
Sanktionen Meldepflicht
Das Übermitteln inkorrekter Gästeinformationen, das Versäumen der Übermittlung oder das verspätete Übermitteln von Daten wird als geringfügiger Verstoß angesehen, wofür Strafen zwischen 100 Euro und 600 Euro pro nicht gemeldeter Daten verhängt werden.
Wer sich nicht ordnungsgemäß als Anbieter von Übernachtungsmöglichkeiten anmeldet und/oder keine Gästedaten an die zuständigen Stellen weiterleitet, begeht eine schwerwiegende Regelverletzung. Hierfür können Strafen von 601 Euro bis 30.000 Euro pro nicht gemeldeter Daten auferlegt werden.
Grundlegend ist festzuhalten: Gäste, die nicht die erforderlichen Identifikationsdaten vorweisen, dürfen die jeweilige Unterkunft nicht beziehen.
Wir hoffen, dass Dich dieser Beitrag umfassend über die gesetzlichen Bestimmungen informiert hat und Du nun bestens vorbereitet bist, um mit Deiner Ferienvermietung durchzustarten. Mit dem richtigen Wissen über Lizenzierung, Registrierung (NRUA/NRA) und Meldepflichten steht Deinem erfolgreichen Einstieg nichts mehr im Weg.
Werde Gastgeber – steigere Deinen Erfolg mit uns!
Möchtest Du Deine Ferienunterkunft auf den Kanarischen Inseln oder den Balearen gewinnbringend vermieten? Dann bist Du bei uns genau richtig! Wir unterstützen Dich dabei, Deine Immobilie optimal zu präsentieren, die gesetzlichen Vorgaben sicher einzuhalten und die maximale Auslastung zu erzielen. Mit uns machst Du aus Deiner Unterkunft ein erfolgreiches Ferienziel – stressfrei, rechtssicher und profitabel.
Email:
Telefon +34 675 400 700
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