Fragst du dich, wie hoch die Bußgelder in Spanien sind, wenn du als Autofahrer, Motorradfahrer, Radler oder mit dem E-Roller gegen Verkehrsregeln verstößt – und was Helme, Handschuhe & Co. damit zu tun haben?
In Spanien gelten seit der Reform der Ley de Tráfico (insbesondere mit Neuerungen 2022 und ergänzenden Regelungen bis 2025) strengere Verkehrsregeln sowie klare Bußgelder für verschiedene Verkehrsarten.
Vor allem für Autofahrer, Motorradfahrer, Radfahrer und Fahrer von E-Rollern (VMP – Vehículos de Movilidad Personal) ist wichtig, welche Vorschriften aktuell gelten – und was passiert, wenn du sie missachtest. Hier bekommst du einen umfassenden Überblick – inklusive Helmpflicht, Ausrüstung, Strafen und wie mit Strafzetteln für Urlauber verfahren wird.
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Neue Entwicklungen auf nationaler und kommunaler Ebene
Zuerst ein paar generelle Punkte:
Die DGT (Dirección General de Tráfico) ist die zentrale Behörde; viele Regeln gelten landesweit, aber in manchen Fällen können Kommunen eigene Verordnungen haben (z. B. für E-Roller oder Radwege).
Ab dem 2. Januar 2026 wird es verpflichtend sein, für die meisten E-Roller / VMP eine Haftpflichtversicherung abzuschließen – ohne Versicherung drohen Geldstrafen bis zu 1.000 Euro.
Es gibt zahlreiche neue Kontrollen, z. B. von Geschwindigkeit, Licht, Helmen und Ausrüstung, und die Bußgelder steigen teilweise deutlich gegenüber früheren Jahren.
Bußgelder und Verstöße – nach Verkehrsart
Autofahrer
Geschwindigkeiten
Als Autofahrer in Spanien musst du mit diversen Strafen rechnen. Besonders streng geahndet werden Geschwindigkeitsüberschreitungen. Die Bußgelder variieren je nach Straßenart und Höhe der Überschreitung. Schon kleine Verstöße können zwischen 100 und 300 Euro kosten, bei größeren Überschreitungen steigen die Strafen deutlich an, und zusätzlich droht der Verlust von Punkten auf deinem Führerschein.
Damit du gar nicht erst in diese Situation kommst, solltest du die aktuell erlaubten Geschwindigkeiten in Spanien genau kennen. Auf Autopistas und Autovías, also den mehrspurigen Schnellstraßen mit getrennten Fahrtrichtungen, liegt das Tempolimit für Pkw und Motorräder bei 120 km/h.
Auf Landstraßen oder sogenannten carreteras convencionales, die außerhalb geschlossener Ortschaften verlaufen, darfst du in der Regel 90 km/h fahren.
Innerhalb von Städten und Gemeinden gelten dagegen deutlich strengere Regeln: Dort liegt die Höchstgeschwindigkeit bei 50 km/h, wenn es mehr als einen Fahrstreifen pro Richtung gibt.
Auf Straßen mit nur einem Fahrstreifen pro Richtung – also den typischen zweispurigen Stadtstraßen – gilt ein Limit von 30 km/h, und in verkehrsberuhigten Zonen oder Straßen ohne klar getrennte Fahrbahn, sogenannten „Plataforma única“-Bereichen, darfst du höchstens 20 km/h fahren.
Wichtig ist außerdem, dass für Fahrzeuge mit Anhänger, Wohnmobile, Busse oder Lkw teilweise niedrigere Höchstgeschwindigkeiten gelten. Auf einigen Schnellstraßen werden derzeit Testphasen mit dynamischen Geschwindigkeitsbegrenzungen durchgeführt, bei denen die erlaubte Geschwindigkeit je nach Wetter und Verkehrsaufkommen angepasst werden kann – solche Ausnahmen sind aber streng geregelt und noch selten.
Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit besonders stark überschreitet, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern kann sich sogar strafbar machen. Überschreitest du innerorts das Limit um mehr als 60 km/h oder außerorts um mehr als 80 km/h, gilt das in Spanien als „Delito contra la seguridad vial“, also als Straftat gegen die Verkehrssicherheit. In diesen Fällen drohen hohe Geldstrafen, Fahrverbote und im Extremfall sogar Haft.
Kurz gesagt: In Spanien lohnt es sich, das Tempolimit ernst zu nehmen – nicht nur, um Punkte und Bußgelder zu vermeiden, sondern auch, um sicher und stressfrei unterwegs zu sein.

Sicherheitsgurt & Kindersitze (SRI)
Der Sicherheitsgurt ist in Spanien für alle Fahrzeuginsassen ohne Ausnahme Pflicht – auf den Vorder- wie auch auf den Rücksitzen. Wer ohne Gurt fährt, riskiert ein Bußgeld von rund 200 Euro und den Verlust von vier Punkten auf dem Führerschein. Gleiches gilt, wenn Kinder nicht ordnungsgemäß gesichert sind, also ohne geeigneten Kindersitz oder mit einem Sitz, der nicht korrekt verwendet wird.
Die spanische Verkehrsbehörde DGT schreibt genau vor, wann und wie Kinderrückhaltesysteme (SRI – Sistemas de Retención Infantil) verwendet werden müssen. Kinder müssen grundsätzlich bis zu einer Körpergröße von 1,35 Metern (in der Praxis oft bis etwa 12 Jahre) in einem zugelassenen und ihrer Größe sowie ihrem Gewicht entsprechenden Kindersitz gesichert werden. Viele Experten – und auch die DGT selbst – empfehlen allerdings, den Kindersitz bis 1,50 Meter Körpergröße zu verwenden, da der Gurt erst ab dieser Größe wirklich sicher über Schulter und Becken verläuft.
Die Sitze müssen den europäischen Normen ECE R44/04 oder i-Size (R129) entsprechen. Je nach Alter und Größe des Kindes wird unterschieden zwischen Babyschalen (gegen die Fahrtrichtung), Kindersitzen mit Hosenträgergurt und Sitzerhöhungen mit Rückenlehne.
Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft den Platz im Fahrzeug: In Spanien gilt die Regel, dass Kinder unter 1,35 Metern grundsätzlich auf den Rücksitzen sitzen müssen. Nur in Ausnahmefällen – etwa wenn das Fahrzeug keine Rücksitze hat, wenn alle Rücksitze bereits mit Kindersitzen belegt sind oder wenn das Anbringen eines Sitzes dort technisch nicht möglich ist – darf ein Kindersitz auf dem Beifahrersitz montiert werden. In diesem Fall muss der Airbag deaktiviert werden, sofern das Kind in einer rückwärtsgerichteten Babyschale sitzt.
Wird ein Kind auf dem Beifahrersitz befördert, obwohl dies nicht erlaubt ist, oder ist der Airbag bei einem rückwärtsgerichteten Sitz nicht deaktiviert, droht ebenfalls ein Bußgeld von 200 Euro.
Die Polizei kontrolliert diese Regelung regelmäßig, besonders in touristischen Gebieten, an Flughäfen und Mietwagenstationen. Auch ausländische Fahrer sind verpflichtet, Kindersitze gemäß den spanischen Vorschriften zu verwenden – die Ausrede „im Heimatland gilt etwas anderes“ schützt hier nicht vor Strafen.
Alkohol & Drogen am Steuer
Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss wird in Spanien besonders streng bestraft. Schon geringe Überschreitungen der Promillegrenze führen zu hohen Bußgeldern von 500 bis 1.000 Euro, und meist werden zusätzlich Punkte vom Führerschein abgezogen oder dieser vorübergehend entzogen.
Die gesetzlich erlaubte Höchstgrenze liegt bei 0,5 Promille im Blut beziehungsweise 0,25 mg Alkohol pro Liter Atemluft. Für Fahranfänger in den ersten zwei Jahren sowie Berufskraftfahrer gilt jedoch eine strengere Grenze von 0,3 Promille (0,15 mg/L Atemluft). Wird dieser Wert überschritten, ist bereits eine Ordnungswidrigkeit gegeben.
Wer mit mehr als 1,2 Promille fährt oder sich weigert, einen Alkoholtest durchzuführen, begeht in Spanien eine Straftat – mit möglichen Geld- oder Freiheitsstrafen und Führerscheinentzug.
Bei Drogen gilt eine Null-Toleranz-Regel: Der Nachweis von Betäubungsmitteln im Blut reicht bereits aus, um ein Verfahren und ein Bußgeld von 1.000 Euro sowie den Abzug von sechs Punkten auszulösen.
Motorradfahrer
Als Motorradfahrer bist du in Spanien besonders verpflichtet, deine Schutzausrüstung genau zu beachten. Der Helm ist zwingend vorgeschrieben, muss homologiert sein (z. B. ECE-22.06), korrekt befestigt werden und darf weder beschädigt noch unsachgemäß getragen sein. Wer ohne Helm fährt oder einen nicht homologierten Helm benutzt, dem drohen derzeit ca. 200 Euro Strafe und vier Punkte Abzug vom Führerschein.
Was Handschuhe angeht: Die Handschuhpflicht ist offiziell noch nicht landesweit verpflichtend. Laut DGT und mehreren Quellen besteht gegenwärtig keine generelle gesetzliche Pflicht, beim Motorradfahren Handschuhe zu tragen. Jedoch wird erwartet, dass in bestimmten Situationen, etwa auf Schnellstraßen (“carreteras interurbanas”) neue Regelungen in Kraft treten könnten, die Homologationsanforderungen für Handschuhe vorsehen.
Weiterhin sind Verstöße gegen Vorschriften bei der Ausrüstung ebenfalls relevant: Ein lauter oder nicht zugelassener Auspuff, ein defektes Licht, ein fehlender oder veralteter Spiegel, oder Schäden an Brems- oder Fahrwerksteilen werden regelmäßig mit etwa 200 Euro Bußgeld geahndet.
Auch Tageslicht ist kein Freipass: Viele Motorräder müssen bei bestimmten Bedingungen – etwa bei schlechter Sicht, Regen, Tunnel oder tagsüber auf bestimmten Straßen – Licht eingeschaltet haben. Wer dies missachtet, wird ebenfalls mit Bußgeldern in der Größenordnung von rund 200 Euro belegt.
Dokumente, Versicherung und der gültige Führerschein sind selbstverständlich Pflicht; fehlen diese oder sind sie nicht in Ordnung, können auch dafür Bußgelder anfallen, häufig ebenfalls um die 200 Euro, teils mit Punkten Verlust.
Radfahrer
Für Radler gelten mehrere Regeln, besonders seit 2025:
Helmpflicht: Für alle Radfahrer auf interurbanen Straßen (Landstraßen u. ä.), unabhängig vom Alter. In städtischen Gebieten Pflicht für Kinder unter 16 Jahren; für Erwachsene empfohlen, aber nicht verpflichtend.
Fehlende Beleuchtung/Nachtsicht: Wer abends oder in dunklen Bedingungen ohne Licht oder reflektierende Kleidung fährt, riskiert etwa 200 Euro Strafe.
Handy, Kopfhörer etc.: Nutzung verboten bzw. stark eingeschränkt. Wer mit Handy oder Kopfhörern radelt, zahlt meist ca. 200 Euro.
Fahrrad auf dem Gehweg, Stopps, Signalisieren: z. B. Überqueren von Zebrastreifen ohne abzusteigen, Nicht-Benutzung von Armzeichen bei Spurwechsel oder Geradeaus etc. Strafen oft ca. 100-200 Euro.
E-Roller / VMP (Vehículos de Movilidad Personal)
E-Roller (VMP) unterliegen in Spanien zunehmend klaren Regeln. Eine nationale Helmpflicht besteht aktuell noch nicht, doch viele Städte haben sie bereits eingeführt. Ohne Helm drohen Bußgelder von ca. 200 Euro, teils bis 500 Euro, und in Einzelfällen kann der Roller stillgelegt werden.
Licht und Reflektoren sind tagsüber bei schlechter Sicht oder nachts Pflicht, fehlende Beleuchtung wird mit etwa 200 Euro geahndet. Alkohol- und Drogenregeln entsprechen denen für Autofahrer: 0,5 Promille, für Fahranfänger 0,3 Promille; Verstöße kosten 500–1.000 Euro.
E-Roller dürfen nicht auf Gehwegen fahren oder zu zweit genutzt werden; Verstöße kosten 100–200 Euro.

Bußgelder für Urlauber / Verkehrsteilnehmer von außerhalb
Was passiert, wenn du als Tourist in Spanien gegen Regeln verstößt?
Wenn du als Tourist in Spanien gegen Verkehrsregeln verstößt, erhältst du in der Regel einen Strafzettel („multa“) entweder direkt vor Ort oder per Post. Nutzt du ein Mietfahrzeug, leitet die Vermietfirma die Strafe meist an dich weiter und berechnet dafür oft eine Bearbeitungsgebühr. Wichtig: Zahlungspflicht besteht auch für ausländische Verkehrsteilnehmer, denn Spanien kann Bußgelder grenzüberschreitend über EU-Abkommen vollstrecken.
Bezahlst du das Bußgeld nicht, drohen Mahnungen, Inkassoverfahren und zusätzliche Kosten. In seltenen Fällen können auch gerichtliche Folgen entstehen, abhängig von der Art und Höhe des Verstoßes. Deshalb ist es ratsam, Fristen genau einzuhalten, denn viele Behörden gewähren einen reduzierten Betrag, wenn du frühzeitig zahlst – oft 50 % oder mehr Nachlass bei Online-Zahlung innerhalb von 20 Tagen.
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