Du planst, den Winter auf den Kanaren oder Balearen zu verbringen? Dann solltest du rechtzeitig klären, wie du im Krankheitsfall versorgt wirst. Doch wie funktioniert die medizinische Versorgung für Langzeiturlauber in Spanien wirklich – und was musst du beachten?
EHIC: Grundabsicherung für Urlauber aus der EU
Spanien verfügt über ein sehr gut ausgebautes öffentliches Gesundheitssystem – eines der besten in Europa. Als Urlauber aus einem EU-, EWR-Land oder der Schweiz kannst du über die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) medizinisch notwendige Leistungen in Anspruch nehmen – z. B. bei akuten Krankheiten, chronischen Beschwerden, Unfällen oder notwendigen Schwangerschaftsuntersuchungen.
Die EHIC gilt ausschließlich im öffentlichen Gesundheitssystem und muss vor Reiseantritt bei deiner Krankenkasse beantragt werden. Sie befindet sich in der Regel auf der Rückseite deiner regulären Versichertenkarte.
Was deckt die EHIC in Spanien ab?
Die EHIC sichert die Versorgung bei medizinisch notwendigen Behandlungen während eines vorübergehenden Aufenthalts ab.
Dazu zählen akute Erkrankungen, Unfälle oder auch chronische Leiden, sofern eine Behandlung nicht bis zur Rückkehr ins Heimatland warten kann. Ebenfalls abgedeckt sind notwendige Schwangerschaftsvorsorge, Dialysebehandlungen und die Versorgung mit rezeptpflichtigen Medikamenten.
Die Leistungen entsprechen dabei dem Umfang, der allen in Spanien gesetzlich Versicherten zusteht – kostenfrei oder mit Zuzahlung.
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Langzeitaufenthalt: Registrierung als „Desplazado“ für besseren Zugang
Wenn du länger in Spanien bleibst, z. B. als Überwinterer auf den Kanaren oder Balearen, kannst du dich als sogenannter „Desplazado“ (zeitweise wohnhaft) registrieren lassen. Das ermöglicht dir den Zugang zu einem lokalen Gesundheitszentrum (Centro de Salud) und zur hausärztlichen Versorgung.
Erforderliche Unterlagen für die Desplazado-Registrierung:
EHIC (Europäische Krankenversicherungskarte)
Reisepass oder Personalausweis
Wohnsitznachweis (z. B. Mietvertrag, Hotelbestätigung, Meldebescheinigung)
Ggf. Formular S1 (für Rentner mit Leistungen aus dem Ausland)
In manchen Regionen: vorläufige NIE-Nummer (hilfreich, aber nicht immer erforderlich) Die Registrierung dient der administrativen Zuordnung, ersetzt aber nicht die EHIC. Sie ist besonders für Langzeiturlauber sinnvoll, die sich mehrere Monate in Spanien aufhalten.
Unterkünfte auf den Kanaren und Balearen
Wer hat Anspruch auf die öffentliche Gesundheitsversorgung in Spanien?
Nicht nur Urlauber, auch Residenten in Spanien sind im staatlichen Gesundheitssystem versichert – vorausgesetzt, bestimmte Bedingungen sind erfüllt:
Angemeldete Residenten, die in die Sozialversicherung einzahlen (z. B. Arbeitnehmer, Selbstständige)
Rentner, die eine spanische oder ausländische EU-Rente beziehen (mit S1-Formular)
Familienangehörige von Versicherten (Ehepartner, Kinder)
Personen ohne Einkommen, die über das staatliche Basissystem (convenio especial oder Sozialhilfe) Zugang erhalten
Wie bekommt man die tarjeta sanitaria (Gesundheitskarte)?
Langzeiturlauber, die sich länger in Spanien aufhalten oder ihren Wohnsitz hier anmelden, benötigen für den Zugang zur vollständigen Versorgung die tarjeta sanitaria individual. Die Ausstellung ist kostenlos.
Erforderliche Dokumente für die Beantragung:
Ausgefülltes Antragsformular (je nach Region)
NIE-Nummer (Identifikationsnummer für Ausländer)
Nachweis des Wohnsitzes (Empadronamiento)
Sozialversicherungsnummer (Seguridad Social)
Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis)
Nach der Ausstellung wirst du einem festen Hausarzt (médico de cabecera) zugewiesen. Mit dieser Karte kannst du auch elektronische Rezepte einlösen.
Wie läuft ein Arztbesuch in Spanien ab?
Termine vereinbaren: direkt im Gesundheitszentrum, telefonisch oder online (je nach Region)
Hausarzt: führt die Erstdiagnose durch und überweist bei Bedarf an einen Facharzt
Rezepte: werden elektronisch gespeichert und werden mit der Gesundheitskarte in Apotheken eingelöst
Wartezeiten: bei Facharztterminen oder bildgebenden Verfahren wie MRT üblich
Notfälle: direkt in die Notaufnahme (Urgencias) öffentlicher Krankenhäuser – auch ohne Karte
Welche Leistungen sind abgedeckt – und welche nicht?
Abgedeckt:
Haus- und Facharztversorgung
Krankenhausaufenthalte
Impfungen
Schwangerschaft und Geburt
Notfälle
Nicht abgedeckt:
Zahnbehandlungen und Zahnersatz
Brillen
Schönheitsoperationen
Reha-Maßnahmen
Alternative Heilmethoden (z. B. Osteopathie, Homöopathie)
Viele kombinieren das öffentliche System mit einer günstigen privaten Zusatzversicherung – ideal zur Reduktion von Wartezeiten und für zusätzliche Leistungen.
Häufige Fragen zur medizinischen Versorgung in Spanien
Kann ich auch ohne tarjeta sanitaria zum Arzt?
Ja, aber nur bei Notfällen über die öffentlichen Notaufnahmen. Für reguläre Behandlungen ist die Karte notwendig.
Kann ich meinen Arzt frei wählen?
Du wirst einem Hausarzt zugewiesen, ein Wechsel ist auf Antrag möglich – z. B. bei Umzug oder Unzufriedenheit.
Wie finde ich mein zuständiges Gesundheitszentrum?
Entweder über die Website des regionalen Gesundheitsdienstes oder beim örtlichen Rathaus (Ayuntamiento).
Tipp: Eine private Auslandskrankenversicherung rundet deinen Schutz optimal ab – gerade bei längeren Aufenthalten oder Vorerkrankungen.
Ärztliche Hilfe bei Notfällen in Spanien
Europäische Notrufnummer: 112 (kostenlos, auch aus dem Mobilfunknetz)
Ärztlicher Bereitschaftsdienst: über das örtliche Centro de Salud oder die Notaufnahme in den Krankenhäusern (Urgencias)
Apotheken: erkennbar am grünen Kreuz; Informationen zu Notdiensten hängen meist am Eingang aus
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